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Pressemitteilung vom 29.07.2025
Haustierhaltung in der Mietswohnung
Tierliebe trifft Mietvertrag - was ist erlaubt?
Haustiere sind für viele geliebte Familienmitglieder. Doch wie steht es mit Katze, Hund & Co rechtlich gesehen?
In Deutschland ist ein pauschales Verbot von Haustieren in Mietverträgen nicht zulässig. Haltung von Kleintieren wie Fischen, Hamstern oder Wellensittiche ist zum üblichen Mietgebrauch erlaubt, solange sie niemanden stören. Anders sieht es bei größeren Tieren aus (z.B. Hunde und Katzen) aus. Hier kann man die Haltung im Mietvertrag an eine Erlaubnis durch den Vermieter knüpfen. So kann dann im Einzelfall entschieden werden und dabei die Interessen beider Seiten abwägen.
Aus Prinzip jemanden abzulehnen ist rechtlich gesehen nicht haltbar. Mögliche Gründe für eine Ablehnung wären z.B. eine Allergie eines anderen Hausbewohners, die Größe oder Rasse des Tieres oder eine bereits hohe Dichte des Tierbestands im Haus.
Um Risiken zu minimieren kann man die potenziellen Mieter vor Vertragsschluss aktiv auf möglicherweise vorhandene Haustiere ansprechen. Auch eine Tierhaltungsklausel im Mietvertrag, die mit klaren Erwartungen und einer Genehmigung unter Vorbehalt versehen ist, kann helfen.
Damit mögliche Schäden, die das Tier verursachen könnte, abgesichert sind, fordern Sie am besten den Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung ein.






