
Neues von der Service GmbH
Mietvertragsformulare – nur von Haus & Grund Hochrhein e. V., nicht vom Zeitschriftenhändler
Mietvertragsformulare gibt es fast so zahlreich wie Sand am Meer. Warum also nicht den günstigsten nehmen, mag mancher Vermieter sich fragen.Jedoch: Mietvertragsformular ist nicht gleich Mietvertragsformular. Wer als Vermieter das kostenlose Formular des Deutschen Mieterbundes verwendet, hat keinen Anspruch auf Schönheitsreparaturen gegen den Mieter, unterwirft sich der ruinösen Garantiehaftung bei Anfangsmängeln und verzichtet auf viele faire Regelungen, weil das Formular einseitig den Vorteil des Mieters verfolgt – über das ohnehin einseitig mieterfreundliche Gesetz noch hinaus.
Andere Formulare können veraltet sein, können widersprüchliche und unwirksame Regelungen enthalten.
Sind die Unterschriften einmal geleistet, werden Vertragsänderungen und Fehlerkorrekturen so gut wie unmöglich. Fehler im Vertrag haben „Ewigkeitswirkung“ und können zu dauernder Verärgerung führen. Das ist keine gute Grundlage für die Beziehung zum Mieter.
Bei einem derartig wichtigen Vertragsverhältnis wie dem Mietvertrag über Wohnraum oder dem Gewerbemietverhältnis muss der Vermieter unbedingt „auf Nummer sicher gehen“ und das beste Formular verwenden, das seine Interessen und Ansprüche in einem gerechten Umfang sichert.
Gut, dass er sich auf das Mietvertragsformular von Haus & Grund Hochrhein e. V. verlassen kann. Ein juristisches Expertengremium achtet auf aktuelle und rechtswirksame Gestaltungen. Kluge Vermieter lassen die Hände von zweifelhaften Downloads oder „Tabakhändlerformularen“. Sie verwenden ausschließlich das Formular mit dem unübersehbaren Markenzeichen von Haus & Grund.
Der Vertrag ist erhältlich auf der Geschäftsstelle von Haus & Grund Hochrhein e. V., aber auch über das Mietvertragsportal auf der Homepage von Haus & Grund Hochrhein e. V. – jeweils mit ausführlicher Anleitung. Weil auch beim Ausfüllen Fehler gemacht werden können, können sich Mitglieder in der Geschäftsstelle über das richtige Ausfüllen beraten lassen.
Eine besonders exklusive und rechtssichere Möglichkeit bietet der Vermieter-Komplettservice von Haus & Grund Hochrhein: Er übernimmt Suche und Auswahl des Mieters, die Bonitätsprüfung bei Creditreform, das Ausfüllen des Mietvertrages, die Anlage des Kautionskontos, den Abschluss der günstigen Rechtsschutzversicherung und die Übergabe der Wohnung mit dem Zustandsprotokoll.
Für Auskünfte steht Frau Annabella Schemel von der Haus & Grund Hochrhein Service GmbH unter Telefon 07751/870954 allen interessierten Mitgliedern gerne zur Verfügung.
Wichtige Informationen der Service GmbH
Neues Gesetz zur Maklerprovision tritt am 23.12.20 in Kraft
Ab dann gilt:
- Der Verkäufer muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst zahlen.
- Ein Preisnachlass gegenüber dem Verkäufer kommt auch dem Käufer zugute.
- Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden.
- Käufer sind weiterhin mit Erhalt des Exposés zur Provisionszahlung verpflichtet, vorausgesetzt ein Kaufvertrag kommt dadurch zustande.
Die Haus & Grund Hochrhein Service GmbH bewährt sich gut. Sie bietet den Vereinsmitgliedern Leistungen wie Vermietungsservice (Vermittlung von Mietern), Immobilienbewertung (Marktwerteinschätzung) und Verkauf oder den Kauf einer Immobilie. Mitglieder von Haus & Grund Hochrhein e. V. genießen lohnende Sonderkonditionen.
Annabella Schemel verstärkt Haus & Grund Hochrhein Service GmbH
Annabella Schemel verstärkt die Haus & Grund Hochrhein Service GmbH
Seit Mitte Juli 2020 hat das Team der Haus & Grund Hochrhein Service GmbH Verstärkung bekommen. Frau Annabella Schemel, gelernte Groß- und Außenhandelskauffrau mit Erfahrungen im Immobilienbereich, kümmert sich zukünftig um die Anliegen der Mitglieder rund um das Thema Immobilien. Frau Schemel unterstützt in dieser Funktion die Geschäftsstelle und die Service GmbH. Wir heißen Frau Schemel recht herzlich willkommen und freuen uns, mit dem verstärkten Team den Mitgliedern einen weiter verbesserten Service bieten zu können.Vermietung ist Vertrauenssache - aber nicht nur!
Zahlungsunfähige (oder zahlungsunwillige!) Mieter können zur Existenzbedrohung für private Kleinvermieter werden. Umso wichtiger ist es deshalb, bei der Neuvermietung einer Immobilie nichts dem Zufall zu überlassen.
„Habe ich mich bei der Auswahl eines neuen Mieters wirklich richtig entschieden oder bin ich möglicherweise doch einem notorischen Mietbetrüger aufgesessen?"
Diese Sorge vieler privater Vermieter ist durchaus berechtigt. Anzug und Krawatte beim Besichtigungstermin sind schließlich kein Beweis für finanzielle Solidität, und weder verbindliches Auftreten noch der neuwertige Mittelklassewagen sagen wirklich etwas über die Zahlungsmoral des neuen Mieters aus.
Gut, wer sich da schon im Vorfeld professioneller Unterstützung durch Haus & Grund Hochrhein sicher sein kann.
Im Rahmen des Vermietungs-Service kümmert sich unsere Service GmbH um die Vermietung Ihrer Immobilie folgendermaßen:
1. Sie beschreiben uns Ihre Immobilie, erteilen uns den Auftrag und besichtigen mit uns Ihr Objekt.
2. Wir fertigen Fotos an und beraten Sie bei der Mietpreisgestaltung.
3. Wir erstellen das Exposé und schalten Immobilienanzeigen
4. Wir führen mit potenziellen Mietinteressenten Besichtigung des Objekts durch.
5. Wir stellen Ihnen die Mietinteressenten vor, die in Frage kommen, Sie entscheiden.
6. Wir führen bei dem ausgewählten Interessenten die Bonitätsprüfung bzw. den SolvenzCheck durch.
7. Wir füllen für Sie den Mietvertrag von Haus & Grund aus
8. Es erfolgt ein gemeinsamer Termin zur Unterschrift in unserer Geschäftsstelle mit Zahlungsanweisung der Kaution
9. Wir übergeben Ihr Objekt an den Mieter mit Erstellung des Übergabeprotokolls
„Habe ich mich bei der Auswahl eines neuen Mieters wirklich richtig entschieden oder bin ich möglicherweise doch einem notorischen Mietbetrüger aufgesessen?"
Diese Sorge vieler privater Vermieter ist durchaus berechtigt. Anzug und Krawatte beim Besichtigungstermin sind schließlich kein Beweis für finanzielle Solidität, und weder verbindliches Auftreten noch der neuwertige Mittelklassewagen sagen wirklich etwas über die Zahlungsmoral des neuen Mieters aus.
Gut, wer sich da schon im Vorfeld professioneller Unterstützung durch Haus & Grund Hochrhein sicher sein kann.
Im Rahmen des Vermietungs-Service kümmert sich unsere Service GmbH um die Vermietung Ihrer Immobilie folgendermaßen:
1. Sie beschreiben uns Ihre Immobilie, erteilen uns den Auftrag und besichtigen mit uns Ihr Objekt.
2. Wir fertigen Fotos an und beraten Sie bei der Mietpreisgestaltung.
3. Wir erstellen das Exposé und schalten Immobilienanzeigen
4. Wir führen mit potenziellen Mietinteressenten Besichtigung des Objekts durch.
5. Wir stellen Ihnen die Mietinteressenten vor, die in Frage kommen, Sie entscheiden.
6. Wir führen bei dem ausgewählten Interessenten die Bonitätsprüfung bzw. den SolvenzCheck durch.
7. Wir füllen für Sie den Mietvertrag von Haus & Grund aus
8. Es erfolgt ein gemeinsamer Termin zur Unterschrift in unserer Geschäftsstelle mit Zahlungsanweisung der Kaution
9. Wir übergeben Ihr Objekt an den Mieter mit Erstellung des Übergabeprotokolls
Weitere Informationen:
Service GmbH Frau Annabella Schemel und Michael Franz
Neuvermietung auf Nummer sicher und rentabel
So sollen Sie, liebes Mitglied, vorgehen:
Wir beraten Sie gerne in der Geschäftsstelle über das richtige Ausfüllen der Formulare. Oder Sie lassen Ihre Mietverträge gleich von der Haus & Grund Service GmbH anfertigen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Denn fehlerhafte Vereinbarungen im Mietvertrag lassen sich nachträglich nicht mehr korrigieren und gelten während des gesamten Mietverhältnisses.
Nehmen Sie unter der Tel. 07751 870954 Kontakt mit unserer Service GmbH auf. Vereinbaren Sie einen Termin.
Folgende Leistungen werden erbracht:
1. Ermittlung des aktuellen Mietpreises
Bei Haus & Grund Hochrhein können Sie die ortsübliche Miete erfahren.2. Mietvertrag – nur von Haus & Grund
Bitte verwenden Sie keine Mietverträge aus dem Schreibwarenhandel oder aus dem Internet. Oft entsprechen die Verträge nicht der aktuellen Rechtsprechung, sind veraltet, oder mehr auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten. Darum unsere Empfehlung: Verwenden Sie nur Haus & Grund Mietverträge. Sie erhalten diese in Papierform direkt in unserer Geschäftsstelle, per Post oder online über das Internetportal auf unserer Internetseite.Wir beraten Sie gerne in der Geschäftsstelle über das richtige Ausfüllen der Formulare. Oder Sie lassen Ihre Mietverträge gleich von der Haus & Grund Service GmbH anfertigen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Denn fehlerhafte Vereinbarungen im Mietvertrag lassen sich nachträglich nicht mehr korrigieren und gelten während des gesamten Mietverhältnisses.
Nehmen Sie unter der Tel. 07751 870954 Kontakt mit unserer Service GmbH auf. Vereinbaren Sie einen Termin.
3. Mieter-Bonitätsauskunft/SolvenzCheck (Schufa-Auskunft)
Mietnomaden, Mietbetrüger, Jobverlust oder Überschuldung beim Mieter: Die Fälle, warum es zu einem Mietausfall kommen kann, sind vielfältig. Für viele Vermieter können Mietausfälle existenzbedrohend sein, insbesondere bei einer laufenden Finanzierung der Immobilie als Kapitalanlage. Es ist wichtig, dass ein Kreditgeber oder wie hier ein Vermieter sein Miet-Ausfallrisiko weitestgehend minimiert. Deshalb ist vor Abschluss eines Mietvertrages zu raten: Den Haus & Grund SolvenzCheck durchführen!4. Rechtsschutz vom 1.Tag an bei GET-Service GmbH
Unter folgender Bedingung: Wenn Sie einen Mietvertrag von Haus & Grund verwendet und einen MietsolvenzCheck durchgeführt haben, dann beginnt der Rechtsschutz (bei Abschluss über unseren Versicherungspartner GET-Service) vom ersten Tag an und nicht erst nach dreimonatiger Wartefrist.Folgende Leistungen werden erbracht:
- Gerichtlicher Rechtsschutz wenn Sie wegen nicht bezahlter Miete oder Nebenkostenforderung klagen müssen
- Gerichtlicher Rechtsschutz bei Nachbarstreit oder ‚Abgabenstreit mit Kommune
- Übernahme der gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten für Rechtsanwalt, Sachverständige und Gericht
- Ersatz der Vollstreckungskosten bei Räumung
Neuer Geschäftsführer Michael C. Franz
Neuer Geschäftsführer der Haus & Grund Hochrhein Service GmbH ist ab 1. Juli 2020 Michael C. Franz aus Donaueschingen.
Der Diplom-Betriebswirt mit Marketing- und Vertriebs-Erfahrung löst Bianca Waldvogel ab, die ihren Mutterschaftsurlaub antritt. Franz, im Hauptberuf als Key Account Manager für einen schweizerischen Messgeräte-Hersteller tätig, bringt seine Leidenschaft für Immobilien und seine große berufliche Erfahrung in den Bereichen Sales Management und Unternehmensleitung ein. Mit großem Engagement hat er sich in das Aufgabengebiet der Service GmbH eingearbeitet.„Wir kümmern uns um Ihre Immobilie“ ist der Orientierung gebende Leitspruch der Service GmbH. Mit Michael C. Franz haben die Mitglieder einen kompetenten, erfahrenen Partner für alle Fragen rund um das Thema Immobilie, sei es Verwaltung, Vermietung oder Verkauf bzw. Kauf. Franz freut sich auf den engen Kontakt mit den Mitgliedern. Sein Ziel ist, die bestmögliche Lösung auf dem Weg zum wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen und eine exzellente Dienstleistungsqualität zu bieten.
In allen Fragen professionellen und wirtschaftlichen Einsatzes der eigenen Immobilie finden die Mitglieder in der Service GmbH ihren zuverlässigen Ansprechpartner.
Mietverwaltung und Wohnungseigentumsverwaltung
„Mietverwaltung und Wohnungseigentumsverwaltung“ durch Haus & Grund Hochrhein Service GmbH
Der Verband und die Service GmbH bietet eine komplette Leistungspalette „rund um die Immobilie“ an, freut sich die Geschäftsführerin der Service GmbH, Bianca Waldvogel. Herrn Martin Brinkmann (Verwalter IHK) führt die Verwaltung für die Haus & Grund Service GmbH durch. Von Vorteil ist, bei Bedarf kann Herr Martin Brinkmann auf die Rechtskenntnisse der Rechtsberater des Vereins zurückgreifen. Ziel der Service GmbH ist es nicht, in Konkurrenz zu den etablierten Unternehmen zu treten, sondern den Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, sich „aus einer Hand“ kompetent und zuverlässig betreuen zu lassen.Die Service GmbH hat sich gut bewährt und bietet den Mitgliedern umfassende Leistungen an, wie Vermietungsservice (Vermittlung von Mietern), die Immobilienbewertung (Marktwerteinschätzung) und den Verkauf oder den Kauf einer Immobilie.
Wohnungseigentümerversammlungen sind wieder Pflicht
Wegen der Corona-Krise durften Wohnungseigentümerversammlungen im ersten Halbjahr 2020 praktisch nicht stattfinden. Das ändert sich jetzt für das zweite Halbjahr.
Nach Auffassung von Haus & Grund Hochrhein e. V., dem Vertreter der privaten Immobilieneigentümer, ist der Verwalter jetzt auch wieder verpflichtet, die jährliche Versammlung für 2019 noch im zweiten Halbjahr 2020, möglichst frühzeitig nach den Sommerferien, durchzuführen. Neben den Routinepunkten wie Abrechnung und Wirtschaftsplan können dann auch wieder Beschlüsse über anstehende Reparaturen gefasst und ggf. die Verwalterwahl durchgeführt werden.
Die terminliche Verschiebung wird manche Verwaltung vor Herausforderungen stellen, so Anton Bernhard Hilbert, Vorsitzender von Haus & Grund Hochrhein. Allerdings sollten nach Meinung des Wohnungseigentumsrechtsexperten die Verbrauchsablesungen für 2019 schon durchgeführt, die Abrechnungen fertiggestellt sein. Wohnungseigentümer, die die Behandlung spezieller Themen in der Versammlung wünschen, sollten ihre Wünsche jetzt an den Verwalter richten. Sollte der Verwalter nicht bereit sein, die Versammlung einzuberufen, geht das Einberufungsrecht auf den Verwaltungsbeiratsvorsitzenden über.
Ab August 2020 sind private Versammlungen von bis zu 500 Personen zulässig.
Auch die speziellen Hygieneregelungen entfallen. Zu berücksichtigen bleiben die Maskenpflicht und das Abstandsgebot nach den allgemeinen Vorschriften der Corona-Verordnung. Damit besteht auch die Möglichkeit, Wohnungseigentümerversammlungen wieder durchzuführen. Derartige Versammlungen müssen jährlich stattfinden, falls nichts anderes vereinbart ist.Nach Auffassung von Haus & Grund Hochrhein e. V., dem Vertreter der privaten Immobilieneigentümer, ist der Verwalter jetzt auch wieder verpflichtet, die jährliche Versammlung für 2019 noch im zweiten Halbjahr 2020, möglichst frühzeitig nach den Sommerferien, durchzuführen. Neben den Routinepunkten wie Abrechnung und Wirtschaftsplan können dann auch wieder Beschlüsse über anstehende Reparaturen gefasst und ggf. die Verwalterwahl durchgeführt werden.
Die terminliche Verschiebung wird manche Verwaltung vor Herausforderungen stellen, so Anton Bernhard Hilbert, Vorsitzender von Haus & Grund Hochrhein. Allerdings sollten nach Meinung des Wohnungseigentumsrechtsexperten die Verbrauchsablesungen für 2019 schon durchgeführt, die Abrechnungen fertiggestellt sein. Wohnungseigentümer, die die Behandlung spezieller Themen in der Versammlung wünschen, sollten ihre Wünsche jetzt an den Verwalter richten. Sollte der Verwalter nicht bereit sein, die Versammlung einzuberufen, geht das Einberufungsrecht auf den Verwaltungsbeiratsvorsitzenden über.
Pfusch am Bau und kein Ende
Pfusch am Bau und keine Ende
Etwa 95 % aller privaten Bauherren entscheiden sich für schlüsselfertiges Bauen. Dies geschieht oft unter Zeitdruck. Wer sich vorschnell in den Hausbau stürzt, dürfte unter Umständen sein blaues Wunder erleben. Laut Bauherrenschutzbund (BHS) sind pro Hausbau inzwischen 29 Baumängel an der Tagesordnung. Betroffene Bauherren müssen im Schnitt für solche Schäden 84.000,00 € an Zusatzkosten aufbringen. Es ist daher ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen oder Bauherrenberater mit der Betreuung zu beauftragen. Ein Bausachverständiger verlangt nach VPB-Angaben im Schnitt Honorarsätze von 70,00 bis 110,00 € die Stunde und mehr, je nach Einzelfall. Die Investition kann sich lohnen. Denn die baubegleitende Kontrolle eines Experten kann häufig Schäden im Wert eines Kleinwagens verhindern. Haus&Grund empfiehlt zusätzlich eine Versicherung in der Bauphase. Informationen hierzu im Internet unter www.get-service.de. Beide Investitionen können sich lohnen.Welche Versicherungen brauchen Bauwillige
Ob als Bauherr oder schon glücklicher Eigentümer einer Immobilie tut man gut daran, sich und sein Eigentum von Anfang an richtig abzusichern. Denn zum Schaden kommt man schneller als man denkt. Aber welche Versicherung und Versicherungsart soll man wählen?
Denn Haus & Grund hat als Premiumpartner GET Service. Mit ihr besteht eine langjährige vertrauensvolle Kooperation zu Gunsten der Mitglieder.
Mitglieder von Haus & Grund haben da Glück!
Die GET Service GmbH ist der Versicherungsmakler für Grundeigentümer. Mit Fachkompetenz, langjähriger Erfahrung in Belangen der Immobilieneigentümer und Immobilienwirtschaft leistet die GET Service GmbH Versicherungsberatung und Vorsorge für Grundeigentümer. Wie ein Scout sucht GET Service die Angebote am deutschen Versicherungsmarkt heraus, die dem Bedarf des Haus & Grund-Mitgliedes entspricht.
- Handelt im Kundenauftrag.
- Hilft Versicherungsangebote zu verstehen.
- Überprüft die Leistungen bereits bestehender Versicherungen
- Dieser Service ist für Mitglieder von Haus & Grund kostenfrei.
- Selbstverständlich betreut GET Service die Mitglieder auch im Schaden-/Leistungsfall und vertritt die sachgerechten Interessen.
Wir haben Frau Ingrid Jordan-Berger, Geschäftsführerin GET Service GmbH, Hamburg nach den Versicherungen gefragt, die Bauwillige benötigen
GET-Service GmbH Haftpflichtversicherung
Stiftung Warentest empfiehlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung GET Service GmbH – Premium-Partner von Haus & Grund informiert
Nicht nur die exzellente Leistung überzeugte Stiftung Warentest sondern auch der äußerst günstige Preis.
Beipiel von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Tarif Pro Domo HVK:
- 1- 5 Wohneinheiten Deckungssumme € 25 Millionen
- Bauvorhaben an der Immobilie bis € 500.000 mitversichert
10 % Rabatt für Haus & Grund-Mitglieder
Jährlicher Beitrag: € 51,25 inkl. 19 % Versicherungssteuer
Jährlicher Beitrag: € 51,25 inkl. 19 % Versicherungssteuer
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Stiftung Warentest hat insgesamt 36 Angebote von Haus- und Grundbesitzer-haftpflichtversicherungen untersucht. Getestet wurden nur Tarife, die einzeln erhältlich sind.
Folgende Testkriterien wurden als wichtig angesehen und von empfohlenen Versicherungen voll erfüllt:
- Die Deckungssumme sollte mindestens zehn Millionen Euro sein.
- Bei Photovoltaik – auch Regulierung von Schäden, die durch das Einspeisen von Strom ins Netz entstehen
- Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 350.000,00 €
Haus & Grund Hochrhein-Vorsitzender Anton Bernhard Hilbert empfiehlt dringend - bei vermieteten Immobilien - eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke, denn auch dort kann jemand verunglücken. Wichtig ist auch, eine bereits vorhandene Versicherung auf ihre Deckungssumme zu überprüfen. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen, deren Abschluss bereits einige Jahre zurückliegen, haben oft einen höheren Beitrag und eine niedrigere Deckungssumme. Diese kann im Schadensfall ggf. nicht ausreichend sein.
Weitere Informationen zum erforderlichen Versicherungsschutz erhalten Sie unter www.get-service.de
Vermietungskomplettservice
Vermietungskomplettservice
Mit unserem Service entlasten wir Sie im Management Ihrer Vermietungen. Schaffen Sie sich Freiräume, während wir unser Bestes für Sie geben.- Sie beschreiben uns auf dem Objektbogen Ihre Immobilie, erteilen uns den Auftrag und wenn möglich, besichtigen Sie mit uns Ihr Objekt.
- Sofern Ihr Objekt leer steht oder der derzeitige Mieter zustimmt, fertigen wir professionelle Fotos, um Ihre Immobilie ins „rechte Licht“ zu rücken.
- Nachdem wir Ihr Objekt besichtigt haben, beraten wir Sie beim neuen Mietpreis.
- Wir erstellen ein Exposé und schalten eine Immobilienanzeige.
- Wir werten und selektieren die Selbstauskunft der Mietinteressenten aus und überprüfen im ersten Schritt die Bonität anhand der eingereichten Unterlagen.
- Mit potentiellen Mietinteressenten führen wir eine Besichtigung des Objekts durch.
- Wir stellen Ihnen einen ausgewählten Interessentenkreis vor.
- Sie haben sich für einen Interessenten entschieden? Dann führen wir die Bonitätsprüfung bzw. den SolvenzCheck durch.
- Ihr künftiger Mieter ist gefunden, wir füllen den Haus & Grund Mietvertrag aus - auf Wunsch erfolgt ein gemeinsamer Termin zur Unterschrift in unserer Geschäftsstelle.
- Wir übergeben Ihr Objekt an den Mieter mit Erstellung des Übergabeprotokolls.

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