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Pressemitteilung vom 29.07.2025

Immobilienkauf für unverheiratete

Sicher gemeinsam wohnen

Der gemeinsame Entschluss eine Immobilie zu kaufen, ist eine große Verantwortung und ein großer Schritt in der Beziehung. Bevor die große Suche losgehen kann, sollten unverheiratete Paare sich ihre finanzielle Situation offenlegen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Fragen, die geklärt werden müssten, wären z.B.:

  • Eigenkapital: Wer bringt wie viel ein? Dies spielt vor allem wegen eines möglich notwendigen Kredits und deren Höhe eine Rolle.
  • Wie werden die monatlich fälligen Raten, mögliche Reparaturen an der Immobilie oder Nebenkosten aufgeteilt? 
  • Wie sind Sie beide finanziell abgesichert im Falle einer Krankheit oder Arbeitslosigkeit?

Auch die Eigentümerstruktur sollte stets gut besprochen werden. Wer wird als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? Miteigentum zu gleichen Teilen? Oder die Eigentumsanteile werden entsprechend der finanziellen Beteiligung bzw. nach anderen Vereinbarungen festgelegt.

Wichtig ist eine Absicherung bei einem Trennungsfall. Halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest. Wie wird vorgegangen? Dabei gibt es verschiedene Lösungen:

  • Vorkaufsrecht: Der Partner erhält das Recht, den Anteil des anderen an der Immobilie abzukaufen.
  • Verkaufsvereinbarung: Die Immobilie wird verkauft und der Erlös daraus wird entsprechend der Eigentumsanteile oder nach anderen Vereinbarungen aufgeteilt.
  • Ausgleichszahlung: Wenn einer von beiden mehr Eigenkapital eingebracht hat oder den größeren Anteil der Kreditrate gezahlt hat, besteht die Möglichkeit Ausgleichszahlungen zu vereinbaren.
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