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Pressemitteilung vom 17.06.2025
Der grüne Zaun und seine Regeln
Sie dient als Sichtschutz, Lebensraum für Tiere, Windfang und prägt das Erscheinungsbild eines jeden Grundstücks: die Hecke.
So idyllisch eine Hecke auch sein kann, sollte man einige gesetzliche Bestimmungen beachten, um ein gutes Nachbarschaftliches Verhältnis zu pflegen.Klare Regeln setzt das Nachbarrechtsgesetz für Baden-Württemberg fest:
- Abstand zum Nachbarn: Bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten. einzuhalten.
- Überhang und Überwuchs: Wurzeln, Äste und Zweige sollten nicht auf das Nachbarsgrundstück ragen und sollten vom Heckenbesitzer regelmäßig gestutzt werden.
- Vogelschutz: Vom 1. März – 30. September ist ein starker Rückschnitt von Hecken und Gehölzen verboten. Formschnitt und Pflegemaßnahmen sind erlaubt.
- Nachbarn: Bevor eine neue Hecke gepflanzt wird oder eine bestehende stark verändert wird, empfiehlt es sich immer das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. So werden potenzielle Konflikte von vornherein vermieden und der grüne Zaun kann in vollen Zügen genossen werden.

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