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Pressemitteilung vom 03.08.2026

Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden

Zuschüsse für Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften

Mit dem seit dem Jahr 2026 geltenden Förderprogramm unterstützt der Bund gezielt die Errichtung und den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind insbesondere Eigentümer, Vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. 

Die Förderhöhe beträgt je Stellplatz zwischen 1.300 Euro und 2.000 Euro, abhängig davon, ob lediglich eine Vorverkabelung oder ein vollständiger Ladepunkt hergestellt wird. Förderfähig sind insbesondere Wallboxen, Vorverkabelungsmaßnahmen, Netzanschlüsse sowie intelligente Lastmanagementsysteme.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze für eine spätere Ladeinfrastruktur vorbereitet und zugleich mindestens sechs Ladepunkte errichtet werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital und hat zwingend vor Beginn der baulichen oder technischen Maßnahmen zu erfolgen. Förderanträge können bis zum 10. November 2026 eingereicht werden.

Das Förderprogramm erleichtert es Eigentümern und Verwaltern von Wohngebäuden, die Voraussetzungen für den Ausbau der Elektromobilität rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu schaffen. Zugleich kann die Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität, Modernität und langfristigen Werthaltigkeit der Immobilie beitragen.

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