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Pressemitteilung vom 06.05.2026

Schlüsselübergabe erst nach Vertragsunterzeichnung

Warum diese Regel unverzichtbar ist

Die Übergabe der Wohnungsschlüssel sollte grundsätzlich erst nach vollständiger Unterzeichnung des Mietvertrags durch beide Parteien erfolgen.

Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Mit der Schlüsselübergabe erhält der Mieter unmittelbaren Besitz an der Wohnung. Ohne einen unterschriebenen Mietvertrag entstehen rechtliche Unsicherheiten und es besteht die Gefahr, dass dies als stillschweigende Vertragsannahme interpretiert wird.

Eine vorzeitige Schlüsselübergabe birgt erhebliche Risiken – darunter unklare Haftungsverhältnisse bei Schäden sowie Schwierigkeiten bei der Rückforderung der Wohnung, falls der Mieter den Vertrag letztlich nicht unterzeichnet.

Empfohlener Ablauf:

  1. Mietvertrag von beiden Parteien unterzeichnen lassen
  2. Übergabetermin festlegen
  3. Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll, Dokumentation der Zählerstände und vollständiger schriftlicher Festhaltung durchführen
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