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Pressemitteilung vom 08.04.2026
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Die Folgen des vorgetäuschten Eigenbedarfs als Kündigungsgrund
Der Eigenbedarf zählt zu den häufigsten Gründen für die Kündigung eines Mietverhältnisses. Eigentümer dürfen kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder bestimmte Haushaltsangehörige benötigen. Doch immer wieder kommt es vor, dass Eigenbedarf nur vorgeschoben wird – mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Ein vorgetäuschter Eigenbedarf ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann für Vermieter teuer werden.
Was gilt als vorgetäuschter Eigenbedarf?
Von einem vorgetäuschten Eigenbedarf spricht man, wenn der Vermieter eine Kündigung ausspricht, obwohl der angebliche Nutzungswunsch gar nicht besteht oder nie bestanden hat. Typische Fälle sind:
- Die Wohnung wird nach der Kündigung nicht selbst genutzt, sondern teurer weitervermietet
- Der angebliche Bedarf war von Anfang an nicht real
- Der Vermieter verschweigt, dass der Bedarf nur kurzfristig oder gar nicht besteht
- Die Wohnung wird nach der Kündigung verkauft, obwohl dies nicht angekündigt war
Gerichte prüfen in solchen Fällen sehr genau, ob der geltend gemachte Eigenbedarf tatsächlich nachvollziehbar und ernsthaft war.
Welche Folgen drohen Vermietern?
Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann für Eigentümer erhebliche Konsequenzen haben:
1. Schadensersatzansprüche des Mieters
Mieter können umfangreiche Ansprüche geltend machen, zum Beispiel:
- Umzugskosten
- Maklergebühren
- Renovierungskosten
- Höhere Miete der neuen Wohnung
- Lagerkosten
- Anwaltskosten
In vielen Fällen summieren sich diese Beträge auf mehrere tausend Euro.
2. Rückkehrrecht des Mieters
Unter bestimmten Umständen kann der Mieter sogar verlangen, wieder in die Wohnung einzuziehen – insbesondere wenn der Täuschungsversuch eindeutig nachweisbar ist.
3. Strafrechtliche Relevanz
Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann als Betrug gewertet werden. Zwar handelt es sich meist um zivilrechtliche Streitigkeiten, doch in besonders schweren Fällen kann auch strafrechtlich ermittelt werden.
Wie Vermieter sich schützen können
Wer Eigenbedarf anmeldet, sollte:
- Den Bedarf klar und nachvollziehbar begründen
- Nur Personen berücksichtigen, die rechtlich anerkannt sind
- Dokumentieren, warum und wie der Bedarf entstanden ist
- Frühzeitig und transparent kommunizieren
- Alternativen prüfen (z. B. andere freie Wohnungen im Bestand)
Ehrlichkeit und Sorgfalt sind entscheidend, um Konflikte und rechtliche Risiken zu vermeiden.