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Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung 2012
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Erfolgreiches Vereinsjahr der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Hochrhein

Pflichten der neuen Trinkwasserverordnung verärgern private Immobilieneigentümer

Über ein rundum erfolgreiches Vereinsjahr 2011 konnte Vorsitzender Anton Bernhard Hilbert, Waldshut-Tiengen, in der Mitgliederversammlung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Hochrhein e. V. den zahlreichen Teilnehmern berichten.

Mit rund 80 neuen Mitgliedern ist die Vereinszahl per Ende 2011 auf fast genau 1.400 Mitglieder gestiegen. Unter den 48 Vereinen im Badischen Landesverband nimmt Haus & Grund Hochrhein e. V. beim Mitgliederwachstum Platz 6 ein.

„Stabiles Wachstum und Spitzenplätze sind schon seit Jahrzehnten gute Tradition bei Haus & Grund Hochrhein“, stellte Hilbert in seiner kurzweiligen Begrüßungsansprache fest.

Vorbildliche Vereinsarbeit, gute Beratung, ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis und ein positiver Kontakt der Mitglieder seien einige Gründe des Erfolges. So vergeben die Mitglieder regelmäßig Bestnoten für die Beratungsqualität. Exkursionen, Ausflüge, Vorträge und Veranstaltungen werden gerne angenommen. Die Vereinsarbeit werde in Zukunft politischer werden.

„Die Qualität, aber auch die vielfältigen finanziellen Vorteile einer Mitgliedschaft werden dafür sorgen, dass auch in Zukunft der Wachstumspfad beschritten wird“, ist Hilbert von positiven Zukunftsaussichten des fast hundertjährigen Traditionsvereins überzeugt. Und: „Die meisten unserer Mitglieder bleiben fast immer ein Leben lang bei uns! Ein schöneres Zeugnis für Qualität gibt es nicht.“

Schnell waren die Formalien abgehandelt. Die Mitglieder honorierten die exzellente Vorstandsarbeit, den von Schriftführer Wolfgang Heim vorgetragenen Jahresbericht und die solide Finanzlage, verantwortet von Kassier Dieter Winkler, mit einem einstimmigen Vertrauensvotum.

Der Vortrag des Vorsitzenden über die neue Trinkwasserverordnung rief beim Auditorium Ärger über das unausgereifte, bürokratische und reparaturbedürftige Gesetzeswerk hervor.

Private Eigentümer werden mit einer Vielzahl von Pflichten belastet, deren Sinn sich auch auf den zweiten Blick nicht erschließt. Ein gehäuftes Auftreten der durch Legionellen hervorgerufenen Legionärskrankheit sei in privaten Wohngebäuden noch nicht festgestellt worden. Ohne greifbares Risiko wird der private Eigentümer jetzt so streng behandelt wie der Betreiber von gefährdeten Krankenhäusern und Altenheimen. Ihm drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro, bei gesundheitlichen Schäden wird er mit zwei Jahren Freiheitsstrafe kriminalisiert.

In jedem Fall entsteht bürokratischer Aufwand, entstehen Kosten für das Anbringen von Probeentnahmestellen und Kosten für die jährlich durchzuführende Untersuchung. Zumindest diese Kosten in Höhe von rund 300 Euro jährlich kann der Eigentümer als Betriebskosten mit der Jahresrechnung an die Mieter weiterbelasten.

Hilbert wies im Zusammenhang mit der verschärften Strafandrohung auf die Problematik von krebserregenden Innenrohrbeschichtungen mit Epoxidharz hin.

In der lebhaften Diskussion kam auch das aktuelle Thema der gesplitteten Abwassergebühr zur Sprache.

Fachanwalt Anton Bernhard Hilbert machte deutlich, dass der angebliche „Gerechtigkeitsgewinn“, der durch die Trennung von Leitungsabwasser und Oberflächenabwasser erzielt werden soll, bei der Abrechnung mit dem Mieter sofort wieder verloren gehe. Denn der Vermieter müsse die getrennten Abwasserbeträge wieder zusammenaddieren und nach dem Verhältnis des Frischwasserverbrauchs an die Mieter weiterberechnen. Fazit: So werden Hunderttausende von Euro öffentlicher Gelder für Nichts ausgegeben.

Mit einem blumigen Dank an die Mitarbeiterinnen Monika Rünz und Sieglinde Winkler sowie an die Kassenprüferinnen Gerhild Mayer und Priska Kramer ging die gut besuchte Versammlung engagierter Eigentümer zu Ende.

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